Wer kann riestern

Wie vermutlich allseits bekannt, schrumpft seit Jahren der Anteil der erwerbsfähigen Bevölkerung, während die Zahl der Rentner weiter steigt. Die Solidargemeinschaft gerät damit immer stärker unter Druck, da immer mehr Rentner von immer weniger Erwerbstätigen finanziert werden müssen. Deshalb wird seit einigen Jahren jedem Bundesbürger geraten, sich nicht mehr auf den Rententopf zu verlassen, sondern selbst für seine eigene Rente vorzusorgen. Eine Alternative dazu ist die Riestervorsorge, benannt nach Walter Riester, der als Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung Anfang des neuen Jahrtausends erstmals eine Altersvorsorgezulage vorschlug. Heute ist diese Art der Altersvorsorge in den §§10a, 79ff. Einkommenssteuergesetz geregelt.

Um die Frage zu beantworten "Wer kann riestern?", soll folgende Aufstellung eine Übersicht geben. Nach §10a sind folgende Personen zulageberechtigt, wenn sie der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen:
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renten- sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer und Selbstständige
Landwirte, die nach dem Gesetz über die Alterssicherung pflichtversichert sind
Kindererziehende (max. für die ersten drei Lebensjahre eines jeden Kindes)
Bezieher von Arbeitslosen- oder Krankengeld
ALG II - Empfänger
Wehr- und Zivildienstleistende
Pflegepersonen, die nicht erwerbstätig sind (z.B. bei Pflege eines Angehörigen)
geringfügig Beschäftigte (bei Verzicht auf die Versicherungsfreiheit, wenn der Beitrag des Arbeitsgebers auf den gesamten Rentenversicherungsbeitrag geht)
Bezieher von Vorruhestandsgeld (Voraussetzung: zuvor pflichtversichert gewesen)
Beamte, Richter, Soldaten
Amtsträger
Ehepartner alle Zulagenberechtigten Personen
vollständig erwerbsgeminderte oder dienstunfähige Personen
Ehepartner von direkt Zulagenberechtigten Personen haben Anspruch, sofern sie nicht dauernd vom Partner getrennt leben.
Personen, die aufgrund von zu hohem Vermögen kein ALG-II beziehen, aber sonst diesen Anspruch hätten, werden in §10a Abs. 1 Satz 3 dem pflichtversicherten Personenkreis gleichgestellt und haben ebenfalls Anspruch auf die Riesterförderung.
Tipp:
Stellen Sie den Vergleich an und sehen Sie selbst wie man dem Demografischen Wandel gegen steuert kann.
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Ihre Vorteile

im Überblick

* Garantierte lebenslange Rente
* Hartz IV-sicher
* Flexibler Rentenbeginn
* Jährliche Rentensteigerung
* Bis zu 30% Sonderauszahlung
* Vererbbarkeit

Demografischer Wandel

in Deutschland

Das derzeitige Rentensystem ist angesichts der demografischen Entwicklung als allein den Lebensstandard sicherndes System nicht aufrechtzuerhalten.

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