Die Pension

Die Pension ist eine spezielle Form der finanziellen Versorgung im Alter und daher auch unter der Bezeichnung Ruhegeld bekannt. Die Basis für den Erhalt der Pension stellt die regelmäßige monatliche Zahlung eines Einkommens während der Beamtentätigkeit dar.

Die Pensionsleistung weicht in einigen Aspekten von der herkömmlich bekannten Rente ab. Sie wird meist als Beamtenversorgung gewährt. Diese Versorgungsleistung ist im Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter in Bund und Ländern einheitlich fixiert. In den letzten Jahren haben jedoch auf verschiedenen Grundlagen einige Länder dieses Gesetz teilweise abgewandelt. Neben der Zahlung einer Pension an Personen in der Beamtentätigkeit und Richter erhalten auch Polizisten, Zeit- und Berufssoldaten und Pfarrer eine Pension. Daneben wird sie Personen gezahlt, welche in einem sogenannten öffentlich - rechtlichen Dienstverhältnis stehen oder Kirchenbeamte sind.

Umfang der Pension

Für den Umfang der Pension gelten unterschiedliche Berechnungen und Richtlinien. Derzeit ist es so, dass jedes absolvierte Dienstjahr in Vollzeittätigkeit eine Pensionserhöhung von 1,79375 Punkten bedeutet. Nach einer vierzigjährigen Dienstzeit wären somit 71,75 Punkte zu gewähren. Dieser Punktwert ist einer Prozentzahl gleichzusetzen, welche dem aktuellen Einkommen entspricht. Auch sogenannte Familienzuschläge werden berücksichtigt. Die Pensionshöhe wird durch das letzte Einkommen und der Dauer der Beamtentätigkeit bestimmt.

Bei einer Anstellung in Teilzeit kommt es zur Einschränkung der Pension beim Wert von 1,79375 Punkten um einen spezifischen Teilzeitfaktor. Bereits hierbei wird deutlich, dass die Berechnung der Pension ein kompliziertes Unterfangen ist, da auch verschiedene Zusatzversorgungen beachtet werden müssen.

Wie in der gesetzlichen Rentenversicherung, so erhalten auch die Hinterbliebenen von Beziehern einer Pension ein Witwen- oder Witwergeld von 60 Prozent. Sind die Witwen oder Witwer nach 1961 geboren, dann ist dieses vermindert worden und beträgt jeweils 55 Prozent. Sogenannte kinderbezogene Familienzuschläge unterliegen jedoch keiner Kürzung. Auch die Waisen sind in diesem Zusammenhang abgesichert.

Aktuellen Diskussionen

Die aktuellen Diskussionen um Renten und Pensionen behandeln immer wieder das Thema, dass Beamte eine bessere Altersversorgung besitzen, als Rentenempfänger. Laut statistischen Erhebungen sind die Pensionen meist etwa viermal so hoch wie die durchschnittlichen Renten. Deutlich macht dies ein aktueller Vergleich, bei dem ein Pensionär ab Beginn des Ruhestandes insgesamt etwa 550.000 Euro Ruhegehalt in einer statistischen Lebenszeit von 16,5 Jahren erhält. Demgegenüber bezieht ein Rentner aus dem Angestelltenverhältnis nur etwa 130.000 Euro.
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Die Basis für diesen Unterschied liegt bereits im jeweiligen Einkommen, welches sich monatlich und damit im Gesamtjahreseinkommen wesentlich voneinander unterscheidet. Außerdem erfolgt die Zahlung der Pension nicht aus einer Geldsumme, welche durch Einzahlungen entstanden ist, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber erbrachten. Die Pension stammt in Hinsicht auf die Fürsorgepflicht für den ehemaligen Beamten, welcher der Staat in finanzieller Form nachkommt, aus staatlichen Geldern.

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