Die gesetzliche Rentenversicherung
Die gesetzliche Rentenversicherung ist Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems.Ihre primäre Aufgabe ist die Sicherung des Lebensunterhalts im Alter, darüber bietet die gesetzliche Rentenversicherung ihren Mitgliedern einen Schutz im Falle einer gesundheitlich bedingten teilweisen oder vollen Erwerbsminderung.
Sämtliche Leistungen werden im Umlageverfahren finanziert, d.h. dass die aktuell erhobenen Beiträge direkt an die jetzigen Rentner ausgezahlt werden. Im Gegenzug erwerben die Beitragszahler einen Rentenanspruch, ihre eingezahlten Beiträge werden aber im Gegensatz zu Kapital gedeckten Versicherungen nicht für sie angelegt. Spätere Rentenzahlungen müssen aus den Beiträgen der dann aktiven Beitragszahler erbracht werden.
Die Rentenversicherung ist eine Pflichtversicherung, in die abhängig beschäftigte Arbeitnehmer sowie die Arbeitgeber Pflichtbeiträge einzahlen. Begrenzt werden diese Beiträge - wie auch bei der gesetzlichen Krankenversicherung - durch eine so genannte Beitragsbemessungsgrenze, die das maximale Jahreseinkommen angibt, bis zu dem diese Beiträge zu entrichten sind. Diese ist für die Rentenversicherung erheblich höher als für die Krankenversicherung und liegt aktuell bei 64.800 Euro (West) bzw. 56.400 Euro (Ost). Wer nicht der Versicherungspflicht unterliegt, kann freiwillig Beiträge entrichten.
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Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung
Als erstes ist hier die reguläre Altersrente zu nennen, die gegenwärtig ab dem 65. Lebensjahr geleistet wird. Diese Altersgrenze soll nach gegenwärtiger Rechtslage bis zum Jahr 2029 schrittweise auf 67 Jahre angehoben werden. Eine vorzeitige Inanspruchnahme ist in engen Grenzen möglich, hat aber deutliche Abschläge bei der Rentenhöhe zur Folge.Des Weiteren zahlt die gesetzliche Rentenversicherung bei erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen eine Erwerbsminderungsrente, die je nach Schwere der der Beeinträchtigung als Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung" oder wegen "voller Erwerbsminderung" geleistet wird. Diese Benennung ist ein wenig irreführend, da mit "voller Erwerbsminderung" eigentlich eine Erwerbsunfähigkeit gemeint ist.
Ebenfalls zum Leistungskatalog der gesetzlichen Rentenversicherung gehören Maßnahmen zur Vermeidung einer Erwerbsminderung. Hierzu zählen die medizinische Rehabilitation, die berufliche Rehabilitation sowie eine Vielzahl von Förderleistungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, um trotz bestehender Beeinträchtigungen eine Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen. Beispielsweise können Arbeitnehmer finanzielle Unterstützung bei der Beschaffung eines Kraftfahrzeugs erhalten, um den Arbeitsplatz erreichen zu können. Arbeitgebern können die Kosten für eine behindertengerechte Ausstattung eines Arbeitsplatzes erstattet werden.
Tipp:
Sichern Sie sich noch nachträglich für dieses Jahr 154 EUR Förderung und für jedes Kind nochmals 185 EUR zusätzlich.
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