Riesterrente für Arbeitslose!
Jeder Arbeitslose sollte einen Riestervertrag haben. Warum ? Egal welche Leistungen vom Arbeitsamt beansprucht werden, die Förderungen vom Staat sollte jeder mitnehmen. Voraussetzungen für die Förderung im Riestersparen ist die Mindesteinzahlung des Sockelbeitrages in Höhe von 5 EUR im Monat (60 EUR im Jahr). Die Rendiete solcher Sparverträge ist meisten unglaublich hoch!
Beipsiel:
Eine alleinstehende Frau mit einem Kind ist Arbeitslos:
60 EUR Jahresbetrag / 5 EUR Sockelbetrag
154 EUR Grunzulage für die Frau
185 EUR Zulage für das Kind
------------------------------------------------------------
399 EUR Sparbetrag
Enspricht einer Zulage von 339 EUR.
Eine alleinstehende Frau mit einem Kind ist Arbeitslos:
60 EUR Jahresbetrag / 5 EUR Sockelbetrag
154 EUR Grunzulage für die Frau
185 EUR Zulage für das Kind
------------------------------------------------------------
399 EUR Sparbetrag
Enspricht einer Zulage von 339 EUR.
Bei diesem Beispiel zahlt die Frau im Jahr 60 EUR in den Riestervertrag und bekommt zusätzlich vom Staat eine Förderung von 339 EUR. Dieses Entspricht einer Rendite von 565%. Staatlich Garantiert.
Für jeden monatlichen Betrag von 5 EUR bekommt man in diesem Fall 28,25 EUR vom Staat dazu.
Zudem erwirtschaften die Versicherungsgesellschaften auch Gewinne die das Sparvermögen zusätzlich vermehrt. Gute Gesellschaften erwirtschaften zusätzlich 5% Rendite.
Ihre persönliche Riesterberechnung erhalten Sie hier
Häufig stellt sich die Frage was passiert wenn ich mir die Beiträge nicht mehr leisten kann? Dann kann man die Beitragszahlungen ruhen lassen un zu einem späteren Zeitpunkt diese wieder aufnehmen. Das angesparte Vermögen bleibt erhalten und ist zu dem sicher vor dem Arbeitsamt.
Für jeden monatlichen Betrag von 5 EUR bekommt man in diesem Fall 28,25 EUR vom Staat dazu.
Zudem erwirtschaften die Versicherungsgesellschaften auch Gewinne die das Sparvermögen zusätzlich vermehrt. Gute Gesellschaften erwirtschaften zusätzlich 5% Rendite.
Ihre persönliche Riesterberechnung erhalten Sie hier
Häufig stellt sich die Frage was passiert wenn ich mir die Beiträge nicht mehr leisten kann? Dann kann man die Beitragszahlungen ruhen lassen un zu einem späteren Zeitpunkt diese wieder aufnehmen. Das angesparte Vermögen bleibt erhalten und ist zu dem sicher vor dem Arbeitsamt.
Tipp:
Auch Einmalzahlungen beim Riestervertrag sind möglich und sichern evtl. Vermögen vor der Willkür des Arbeitsamtes. Denn das Arbeitsamt darf das Vermögen im Riesterverträg nicht antasten.
Das Guthaben ist sicher vor Harz IV!
Auch Einmalzahlungen beim Riestervertrag sind möglich und sichern evtl. Vermögen vor der Willkür des Arbeitsamtes. Denn das Arbeitsamt darf das Vermögen im Riesterverträg nicht antasten.
Das Guthaben ist sicher vor Harz IV!
