Die Riester Rente

In den letzten Jahren hat sich immer deutlicher gezeigt, dass die gesetzliche Rente für die meisten Arbeitnehmer nicht ausreicht, den gewohnten Lebensstandard zu sichern. Um die Versicherten zum Abschluss einer zusätzlichen, privaten Altersvorsorge zu motivieren, gewährt der Staat Förderungsmittel.

Die staatliche geförderte Zulagenrente - im Volksmund nach ihrem Erfinder auch Riester Rente genannt - erfreut sich immer größerer Beliebtheit.

Wer die maximale Förderungsrate ausschöpfen möchte, muss einen eigenen Beitragsanteil in Höhe von 4% des letztjährigen Nettoeinkommens pro Monat ansparen. Der Staat erhöht diesen Beitrag dann jährlich um die Fördersumme von 154 Euro pro Person. Für jedes kindergeldberechtigte Kind erhält der Versicherte einen Zuschuss zu seiner Rieste Rente in Höhe von 185 Euro.
Beipsiel:
Eine alleinstehende Frau mit zwei Kindern mit einem Nettogehalt von 1200EUR:

576   EUR Jahresbetrag / 48 EUR im Monat
154 EUR Grunzulage für die Frau
185 EUR Zulage für das 1Kind
185 EUR Zulage für das 2Kind
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1110 EUR Sparbetrag

Enspricht einer Zulage von 524 EUR.
Der Staat legt also fast das gleiche pro Jahr noch mal oben drauf !!
Bei Ehepaaren wird normalerweise die Kinderförderung auf den Riester Rentenvertrag der Mutter eingezahlt. Auf Antrag kann jedoch auch der Vater der Kinder diese Förderung erhalten.

Um auch Berufseinsteiger zum Abschluss einer Riester Rente zu bewegen, gibt es eine Sonderzulage von einmalig 300 Euro.

Die Anbieter müssen gesetzliche Vorgaben einhalten und ihre Vertragsmodelle zertifizieren lassen. Der Kunde hat die Wahl, seine Riester Rente durch eine private Rentenversicherung, einen Banksparplan, einen Fonds oder auch einen Bausparvertrag zu realisieren.

Bei Ablauf des Vertrages im Rentenalter ist der Versicherte berechtigt, sich 30% des angesparten Kapitals auszahlen zu lassen. Die verbleibenden 70% werden als lebenslange monatliche Rente ausgezahlt.

Förderberechtigt

Förderberechtigt im Sinne der Riester-Rente sind alle Arbeitnehmer, die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen, Beamte, Soldaten und Zivildienstleistende, Arbeitslose und Eltern im Erziehungsurlaub. Mittelbar förderberechtigt sind Ehefrauen ohne eigenes Einkommen, wenn der Partner zum förderberechtigten Personenkreis gehört. Ein in der heutigen wirtschaftlichen Situation nicht zu unterschätzender Vorteil der Riester-Rente ist, dass diese Verträge Hartz IV-sicher und auch nicht pfändbar sind.

Es gibt unterschiedliche Modelle der Riester Rente im Hinblick auf eine mögliche Hinterbliebenenversorgung. Generell sehen die Verträge eine lebenslange monatliche Rente für den Versicherten vor. Durch den Einschluss einer Rentengarantiezeit kann man erreichen, dass die Riester Rente für die Dauer dieser Garantiezeit an den Hinterbliebenen ausgezahlt wird.

Es besteht auch die Möglichkeit, von vornherein einen Hinterbliebenenschutz einzubauen. In diesem Fall würde bei Ableben des Versicherten das Restkapital (abzüglich der bereits gezahlten Renten) in eine lebenslange Hinterbliebenenrente umgewandelt.
Tipp:
Sichern Sie sich noch nachträglich für dieses Jahr 154 EUR Förderung und für jedes Kind nochmals 185 EUR zusätzlich.

Vererbbarkeit

Vererbbar ist das Kapital aus einem Riester Rentenvertrag nur bedingt. Wenn der Versicherte verstirbt, kann aber das noch vorhandene Kapital in einen Riester Rentenvertrag des Ehepartners übertragen werden, sofern dieser bis zum Tod des Versicherten mit ihm in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat.

Demografischer Wandel

in Deutschland

Das derzeitige Rentensystem ist angesichts der demografischen Entwicklung als allein den Lebensstandard sicherndes System nicht aufrechtzuerhalten.

Die Verhältnisse

Die demografische Entwicklung und der fortschreitende Strukturwandel werden unsere Gesellschaft spürbar verändern.

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